Keine Download-Zeit

Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon Gast » 11. Jul 2008, 10:11

Das funktioniert, ist aber 3x so teuer wie das per Lastschrift (wg. der Gebühren). Ich meine, wenn ihr das wollt, kann ich das einfügen ;)
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon C.R.A.F.T » 11. Jul 2008, 10:49

Kann man dann vieleicht ja so machern das nur 2 Möglichkeiten für sms gibt 2.49 und 4.99 € oder ähnlich !!

Die Möglichkeit sollte doch gegeben sein !!

Kann mir auch vorstellen das hier die Hemmschwelle niedriger ist : Lieber schnell mal was per sms bestellt als Lastschriftverfahren bzw Telefonanruf von dem Die Eltern eher was mitbekommen als vom eigenen Handy ne SMS ! :lol: !
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon FrostByter » 11. Jul 2008, 10:53

Da muss man aber mit der Geschäftsfähigkeit der Kunden aufpassen!

Denn nicht jeder Spieler von WHO darf gegebenenfalls rein rechtlich einen solchen Vertrag schließen.
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon C.R.A.F.T » 11. Jul 2008, 11:01

Darf ja auch nicht jeder einfach anrufen !!
Trotzdem werden(bzw haben schon) es einige tun !!
Am telefon kannste ja auch nicht einfach überprüfen inwieweit das Gegenüber geschäftsfähig ist !!
Oder läuft da ne Ansage mit : Sind Sie geschäftsfähig ?? Wenn nicht legen Sie bitte jetzt auf !!
????
Wenn läuft das dort ja auch einfach über Anschluss der Eltern o.ä !!

Und wenn es der Vertrag des Handy erlaubt SMS/Anrufe an Sondernummern zu tätigen wird das ja seine Richtigkeit haben !!
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon FrostByter » 11. Jul 2008, 11:19

Da täuschst Du dich aber ganz gewaltig!

Hier mal eine kleine Fortbildung in Verträgen mit Minderjährigen:

Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind
nur beschränkt geschäftsfähig.

Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge
nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre
Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein
genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der
Vertrag unwirksam. Einzige Hilfe ist da BGB § 110, aber wenn Deine Eltern Dir das in irgendeiner Form untersagen, ist der geschlossene Vertrag rechtsungültig.

Das damit erheblich Kasse gemacht wird ist keine Frage, ich würde meinem Kind jedoch solche Geschäfte per sms untersagen, da sie schwer zu kontrollieren sind. Daraus folgert jedoch auch, dass ein solches Rechtsgeschäft und daraus resultierende Forderungen nichtig sind.

BGB § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

BGB § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

BGB § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die
erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt
die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des
Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die
Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber
erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen
gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der
Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis
zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der
Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als
verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig
geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der
Genehmigung des Vertreters.

BGB § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils
(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.
(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.

BGB § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

BGB § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon C.R.A.F.T » 11. Jul 2008, 11:44

Was die Gesetzeslage dazu sagt ist mir schon klar !!
Ich wollte mich ja auch eher darauf beziehen :

Worin liegt der unterschied zwischen per SMS (vieleicht neu) und per Telefon (jetzt schon möglich) ??

Beim Telefon kannst du ja auch nicht überprüfen inwieweit Dein Gegenüber geschäftsfähig ist !!
Da gehst man ja auch einfach mal davon aus das wer nen Vertrag mit der Spitzelekom(o.ä) bzw einen eigenen Anschluss besitzt und somit die Möglichkeit hatt den Vertrag abzuschliesen auch berechtigt ist dies zu tun !!

Handy's deren Vertrag über eine berechtigte Person laufen sollten eigentlich insoweit der Kontrolle des Vertragsinhabers unterliegen oder es sollten entsperechende Sperren(Spezial und Servicenummern) mit dem Netzbetreiber vereinbart werden !!

Handy ist ja auch nur noch ein weg um sms zu verschicken !!

Abschliesende Aussage : Da es schon möghlich ist nen Premium über Telephon zu bestellen dürfte es von der Rechtslage her doch eigentlich kein grosses Problem darstellen per SMS auch einzurichten !!

Kosten frage ok aber Rechtslage ??
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon bigfinki » 11. Jul 2008, 11:45

Das ist ja nicht schlimm. Das Problem ist nur wenn ein Minderjähriger dort anruft und die Eltern nache rnicht übereinstimmen. Dann bleibt Summai uaf den Kosten sitzten. Sonst ist es ja kein problem das bezahlen für Minderjährige zu genehmigen da es bei Jamba usw. auch keine Probleme gibt. Und ich denke kaum das da irgendwo Eltern kommen werden und nicht mit dem Vertrag übereinstimmen. Ich habe aber auch niergendswo eine AGB gelesen wo drinsteht das man volljährig sein muss. Im Notfall kann Summai auch einfach machen, das Minderjährige ein Vertrag ausdrucken müssen und dort die Eltern unterschreiben. Das ganze schickt man dann einfachvia FAX an Summai und fertig is.
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon Gast » 11. Jul 2008, 12:08

siehe WHO AGB's §1.5
Davon abgesehen kann man auch per Handy anrufen.
Gast
 

Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon bigfinki » 11. Jul 2008, 12:15

Du hast aber jetzt nicht von jeder Person die Minderjährig ist eine Schriftliche Bestätigung das er das Spiel benutzen darf. Und ich glaube auch nicht, das es dann noch so viele Spieler gäb die dieses Spiel spielen würden. Ja ok google.de ist ja auch erst ab 18 und es kümmert sich keiner drum wer vor dem Pc sitzt. Selbst an Schulen dürfen Minderjährige den Dienst nutzen.
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Re: Keine Download-Zeit

Beitragvon C.R.A.F.T » 11. Jul 2008, 12:24

Bei Jamba brauchste ja auch keinen schriftlichen Vertrag für ein Monatsabbo !!

Summa wird sich da schon entsprechend (Rechtlich) abgesichert haben wenn er sowas macht ! ;) !

Hoff ich doch ! :shock: !


Google ab 18 ??
verpasst !!
Also ich find ja die Alterskontrolle von y*****n.com(oder jede andere uns allen einschlägig mit pornographischen Innhalt bekannten Seiten) zum beispiel viel witziger !!

Bist du 18 ??

Ja ---> Seite lädt !!

Nein --->Pech gehabt !! Komm wieder wenns soweit ist !! Aber Danke für Deine Ehrlichkeit



Hier(WHO) muss man so viel lesen !! Macht doch eh kaum einer beim ersten Mal
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