statt 199 midestsatz muss der eh nur 120 zahlen und 2000 euro in 20 euroraten abzahlen lt. gericht.
nun hat er sein job gekündigt, weil er scheiße erzählt hat. ergo -> sein ehemaliger arbeitgeber und ich haben ihn bereits auf anraten unserer anwälte wegen verleumdung angezeigt.
des jugendamt hat dem arbeitsamt gleich unterlagen geschickt, dass die verpflichtet sind die 140 euro vom arbeitslosengeld ab zu ziehen.
aber da gibts nix, weil der keine leistung beantragt hat. hat sich nur arbeitslos gemeldet. mehr nicht. hat gemeint, er braucht nix -.-
so, dann erzähl du mir mal, wie er seine frau und tochter ernährt, wenn sie auch "nur" hartz 4 bekommt und er 0,nix an leistungen bezieht!?
aber den flachbildschirm daheim stehen haben und regelmäßig in urlaub fahren -.-
wird zeit, dass der wieder nen geregeltes leben hinter schloss und riegel führt!!! dann kann er schon kein ärger mehr machen
