ATZENPOWER hat geschrieben:Laut Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
demnach ist das sperren deines accs gesetzeswidrig!
nehm dir nen winkeladvokat, und lass es überprüfen und ggf dir deinen acc auf rechtlicher basis wiedergeben....
sollte kein problem sein wenn du tatsächlich unschuldig bist.....
DarkHunter hat geschrieben:Das auch das verkaufen von Accounts verboten ist, dürfte dir ja sicherlich klar sein. Dennoch bekommst du ständig neue accounts(soll jetzt keine anstachelung sein, will auch keinen Streit anfangen, deshalb lass ich dieses thema jetzt)
ThaSpeedy hat geschrieben:Summainperii wird seine Gründe haben, er speert nicht einfach so weil es ihm gefällt. Warte einfach seine Antwort ab. Die Spielregeln habt ihr alle aktzeptiert. Lasst DarkHunter doch seine Meinung sagen, so ist er halt numal
5. Rechte der Administratoren
Die Administratoren sind berechtigt, Accounts auf Verdacht zu sperren solange eine Untersuchung des möglichen Regelverstoßes läuft. Weiterhin sind die Admins berechtigt Regelverstöße auch rückwirkend durchzusetzen und auch Vergehen aus vorangegangenen Runden in der aktuellen Runde zu ahnden.
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