kino.to

Spamecke

kino.to

Beitragvon Gast » 9. Jun 2011, 09:21

Hallo Leute,

ich komme mal auf ein aktuelles Thema zu sprechen:

In den Medien ist ja zurzeit ganz groß, dass kino.to dicht gemacht wurde und die "Verbrecher" gefasst wurden.
Ja erstmal vorab: Die werden fast schon härter bestraft als Kinderschänder. Die packen die sofort, aber irgendwelche pädophilen Kerle lassen die laufen.

Aber jetzt zum eigentlichen: Von verschiedenen Nachrichtenseiten werden verschiedene Infos bzgl. der Folgen für die Benutzer angegeben. Die einen sprechen davon, dass die Nutzer bei Livestreams nicht gepackt werden können, weil sie ja keine Raubkopie erstellt haben. Andere Seiten sprechen davon, dass die Filmindustrie jetzt wohl bemüht sein wird, über die IP´s die Benutzer rückzuverfolgen.

Sicherlich interessiert es auch viele von euch, was jetzt Fakt ist. Und in Deutschland waren laut Medienangaben mehrere Millionen auf kino.to am gucken.
Weiß da einer was? Kennt sich da jemand genauer aus?

Bitte nicht irgendwelchen Mist oder Gerüchte streuen, sondern nur, wenn ihr wirklich Ahnung habt.
Gast
 

Re: kino.to

Beitragvon Gast » 9. Jun 2011, 13:08

soweit ich weiß, hat sich nich nie wirklich ein experte dazu geäußert.
aber in nem bericht habe ich gelesen, dass sowohl das downloaden, als auch das streamen (in diesen fällen) illegal ist. streamen an sich ist nicht illegal, aber der player speichert den film ja temporär, um ihn flüssig abspielen zu können. folglich ist das mit downloaden gleichzusetzen.

das ist übrigens deutsche gesetzeslage. ob die auch gelten weiß ich nich 100%ig, bin davon aber überzeugt.

mfg
Gast
 

Re: kino.to

Beitragvon Gast » 9. Jun 2011, 13:20

Okay habe mal noch ein wenig recherchiert.

Es scheint sich hierbei auf jeden Fall um eine starke Grauzone zu handeln. Ein Rechtsanwalt meinte, er würde es nicht für illegal halten, wenn die Datei temporär im RAM gespeichert wird.
Und nach bisherigen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass von staatlicher Seite nichts kommen wird.

Aber durchaus von privater Seite der Filmbetreiber. Das wird aber wahrscheinlich bei einer Unterlassungserklärung und eine Entschädigung (sollte nicht allzuhoch werden) bleiben.
Eventuell auch gar nichts, da Experten meinen, normalerweise wurde die Tour mit den Unterlassungerklärungen nur gemacht, als der Seitenbetreiber bei den Musiktauschbörsen nicht zu fassen war. Da sie aber kino.to komplett ausgehebelt haben, werden die Filmehersteller eventuell davon absehen die Leute zu verfolgen.
Gast
 

Re: kino.to

Beitragvon Gast » 15. Sep 2011, 12:19

Moin Moin,

also wie schon gesagt wurde: Große Grauzone

- wenn z.B. bei Kino.to über Flash oder DivX ein Film angeschaut wird, und ein temporärer Speicher auf der Festplatte eingestellt ist (Standard) ist das strafbar -> Es wird eine lokale Kopie auf einem Festspeicher angelegt.
- wenn dieser temporäre Speicher deaktiviert ist, wird der Film im RAM gebuffert, somit im flüchtigen Speicher und somit auch keine lokale Kopie

- Zudem muss der Hoster erstmal eure IP rausgeben. Da die Server selten in Deutschland stehen, ist das auch schwer, da der Arm des gesetzes wegen so einer Kleinigkeit nicht so weit reicht und das Verfahren sicher schon vorher eingestellt wird.

- Wenn der Server in Deutschland ist, wird es auch schwer das eure IP rausgeht...soweit ich das noch richtig in Erinnerung hab gibt es ein Gerichtsurteil (welches man als Referenz nehmen kann) in dem das Logging der Vollständigen IP adresse nicht mehr gestattet ist. Ohne vollständige IP ist es auch nicht mehr möglich denjenigen herauszufinden, der die IP zu dem Zeitpunkt hatte.

- Was Filesharing angeht, Man macht sich ja bekannterweise dann Strafbar, sobald man Daten freigibt. Also wenn man P2P Filesharing wie z.B. Torrent nutzt. Hier muss man nichtmal die komplette Datei freigeben. Nachteil ist auch das die IP adresse extrem einfach lesbar sind... Deswegen werden Abmahnung in der Regel nur bei P2P Filesharing verschickt.


Wichtig: Die Klägerseite muss erstmal beweisen das deren Angaben stimmen. Zudem solltet Ihr bei einer Abmahnung NIE die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben. Schreibt lieber eine Modifizierte Unterlassungserklären (Mod UE). Außerdem solltet Ihr nicht sofort Zahlen. Vor allem nicht diesen hohen Preis. Lieber Gegenangebot + Mod UE. Da gibts diverse Seiten im Netz (unter anderem http://abmahnwahn-dreipage.de/ )

Lasst euch nicht alles gefallen (ich hatte auch schon sowas, ich hab eine Mod UE geschrieben, und ein Vergleichsangebot gemacht, danach kam nix mehr... seit 2 Jahren, da wird also auch nix mehr kommen)

Falls Ihr nicht weiterwisst, einfach einen Anwalt einschalten (möglichst jemanden der sich in dem Gebiet auskennt)

Gruß Wursti^^
Gast
 


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